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Liegenschaftsverwaltung
Stift Klosterneuburg

Der Eigentümer aller Parzellen des KGV Schwarze Au ist das Stift Klosterneuburg.

Die Parzellenpächter pachten diese direkt beim Liegenschaftseigentümer. Der KGV Schwarze Au ist kein Generalpächter. Der KGV Schwarze Au kann bei Anfragen zu verfügbaren Parzellen / Wartelisten keine Auskunft geben, da er diese Informationen nicht hat. Die Parzellen werden direkt von den bestehenden Pächtern an Nachfolger in Rücksprache mit dem Liegenschaftseigentümer an neue Pächter übergeben. Einige Pächter schreiben hierfür die Parzellen und etwaige Bauwerke in bekannten Immobilienportalen aus.

Es gibt keine Wartelisten, weder beim KGV Schwarze Au noch beim Liegenschaftseigentümer. Parzellen werden direkt von Bestandspächterinnen an Interessentinnen übergeben. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Der Vorgang für eine Parzellenübernahme kann wie folgt ablaufen:

  1. Eine bestehende Pächterin schlägt eine Interessentin für die Parzellenübernahme vor.
  2. Die bestehende Pächterin muss die Interessentin beim Vereinsvorstand melden (schwarzeau@gmx.at).
  3. Die Interessentin erhält einen Mitgliedsbeitrittsvertrag vom Vereinsvorstand und schickt diesen Vertrag unterfertigt (per E-Mail als PDF) an den Verein zurück.
  4. Der Verein bestätigt die Mitgliedschaft gegenüber der Interessentin und der Liegenschaftsverwaltung und schickt den unterfertigten Mitgliedsbeitrittsvertrag an den Liegenschaftseigentümer Stift Klosterneuburg gemeinsam mit dem Kontakt der Interessentin.
  5. Die Liegenschaftsverwaltung (Stift Klosterneuburg) stimmt sich direkt mit der Interessentin ab und es wird ein Beitrittsvertrag erstellt und die Parzellenübernahme initiiert. In diesen Prozess ist der Verein nicht involviert.
  6. Bei abgeschlossener Parzellenübernahme durch die neue Interessentin und der Liegenschaftsverwaltung erhält der Verein die Information, dass die Parzelle übernommen wurde. Daraufhin erstellt der Verein eine Rechnung für den Beitritt zum Verein idHv. 3€ / m². Sobald diese Rechnung bezahlt ist, ist die Übernahme abgeschlossen.

Vor einer gänzlich abgeschlossenen Parzellenübernahme muss die Bestandspächterin alle offenen Forderungen gegenüber dem KGV Schwarze Au begleichen, auch wenn die Übernahme bereits im Gang ist. Nebenabsprachen zwischen Bestandspächterin und Interessentin haben keinerlei Relevanz für den KGV Schwarze Au oder die Liegenschaftsverwaltung.

Liegenschaftsverwaltung
Dr. Stefan Auer
T: +43 2243 411 – 173
s.auer@stift-klosterneuburg.at

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Kleingartenverein Schwarze Au

Der KGV Schwarze Au kann bei Anfragen zu verfügbaren Parzellen / Wartelisten keine Auskunft geben, da er diese Informationen nicht hat.

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